Welt-Sichten SoSe22 10 Jestaedt

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Medienaktionen
  • hochgeladen 18. Juli 2022

Prof. Dr. Matthias Jestaedt (Institut für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie, Abteilung 3, Rechtstheorie)
Sehen mit den Augen der anderen: Was ist und zu welchem Ende betreibt man Verfassungsvergleichung?

Warum wird in Deutschland recht genau verfolgt, ob die neue konservative 6:3-Mehrheit des U.S. Supreme Court die aus dem Jahre 1973 stammende Abtreibungsentscheidung Roe v. Wade kippen wird? Inwieweit kann uns das Wissen darum, dass in Österreich die Leihmutterschaft nicht gegen den sogenannten ordre public verstößt, für das Verständnis unserer Verfassungslage helfen? Was haben wir davon, zu wissen, dass der französische Conseil constitutionnel seine Entscheidungen im Gegensatz zum Bundesverfassungsgericht ausgesprochen wortkarg begründet? Gewiss gelten die Verfassungen der USA, Österreichs und Frankreichs nicht in Deutschland. Und doch haben Kenntnisse über diese Verfassungen hierzulande mehr als bloß rechtstouristischen Wert. Die Verfassungsvergleichung schärft den Blick dafür, dass die eigene Verfassung ohne die sonstigen Verfassungen – frühere und jetzige – nicht hinreichend in ihrem Werden und in ihrer Entwicklung, in ihrer Konventionalität und in ihrer Besonderheit begriffen werden kann. Das gilt umso mehr für das europäische Verfassungsrecht, welches in den Staaten Europas gilt, sich aber seinerseits den europäischen Verfassungsüberlieferungen verdankt.

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Prof. Dr. Matthias Jestaedt (Institut für Staatswissenschaft und Rechtsphilosophie, Abteilung 3, Rechtstheorie)


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