Uniwahlen 2019

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    Medienaktionen
    • hochgeladen 18. Juni 2019

    Am 25. Juni 2019 können alle Mitglieder der Universität ihre Vertreterinnen und Vertreter für den Senat, die Fakultätsräte und die Verfasste Studierendenschaft wählen – und in diesem Jahr stehen einige Neuerungen an: Wie gewohnt wählen die Universitätsmitglieder nach Zugehörigkeitsgruppen. Neu ist allerdings die Wahlordnung, die an das veränderte Landeshochschulgesetz angepasst wurde. Beispielsweise sind Doktorandinnen und Doktoranden nun eine eigene Statusgruppe und stimmen über ihre eigenen Vertreter ab. Dieses Video informiert über die weiteren Änderungen und erklärt, wie die Universitätswahl funktioniert.